Waldbrände in Kroatien: So ist die aktuelle Lage

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Von Kati Thielitz

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Waldbrände in Omis in Kroatien
Feuer im beliebten Ferienort Omiš: Nach einem Waldbrand Mitte August stand eine Strandbar in Flammen© dpa/Jakov Prkic

Nach den schweren Waldbränden bei Omiš hat sich die Lage in Kroatien deutlich beruhigt. Ein neues Feuer bei Solin nahe Split ist unter Kontrolle. Sorgen macht den Feuerwehrleuten ein Waldbrand im Nachbarland.

  • Update: Waldbrände in Bosnien-Herzegowina bringen Rauch nach Kroatien

  • Lage bei Omiš und Dugi Otok hat sich beruhigt

  • Waldbrände: Diese Rechte haben Reisende

Die großen Feuer des Sommers sind inzwischen gelöscht. Dennoch müssen die Feuerwehren in Kroatien weiterhin vereinzelt zu neuen Waldbränden ausrücken – auch, um den Einsatzkräften im Nachbarland Bosnien-Herzegowina zu helfen.

Feuer in der Grenzregion: Rauchschwaden über Dalmatien

Wegen eines großen Waldbrands in der Gemeinde Prozor-Rama in Bosnien-Herzegowina ziehen seit Sonntag, 6. September, dicke Rauchschwaden über die Region Split hinweg. Die kroatischen Behörden gaben bekannt, dass die Feinstaub-Belastung der Luft erhöht ist sich aber im Vergleich zum Vortag leicht gebessert hat.

Um die Feuer zu bekämpfen, hat Kroatien zwei Löschflugzeuge in die Brandregion entsendet. Auch ein Wetterumschwung dürfte bald zur Verbesserung der Lage beitragen: Ab Freitag, 11. September, soll es auch in der Region Dalmatien starke Regenfälle geben.

Waldbrand in der Nähe von Split unter Kontrolle

In Kroatien selbst war es ebenfalls zu einem Waldbrand in der Nähe eines beliebten Reiseziels gekommen. Am Donnerstagabend, 3. September, brach in Ninčevići oberhalb von Solin, einem Vorort der Touristenmetropole Split, ein Feuer aus. Der Brand ist mittlerweile unter Kontrolle. Evakuierungen waren nicht erforderlich.

Waldbrände bei Omiš gelöscht

Der bislang schwerste Waldbrand in Kroatien im Sommer 2026 war am Donnerstagabend, 13. August, im Ferienort Lokva Rogoznica etwa 20 Kilometer südlich von Split ausgebrochen und hatte sich bis ins Stadtgebiet von Omiš ausgebreitet. Das Feuer erfasste einen gut 10 Kilometer langen Küstenstreifen, an dem vor allem Kiefernwälder brannten. Ein Mensch kam ums Leben, 43 Personen wurden verletzt, darunter drei Feuerwehrleute.

Rund 2500 Menschen mussten zeitweise ihre Häuser und Unterkünfte verlassen. Zahlreiche Touristinnen und Touristen waren mit Autos geflohen, die Behörden hatten zudem Evakuierungen per Schiff über die Adria organisiert.

Weitere Waldbrände inzwischen gelöscht

Neben den schweren Bränden bei Omiš war im August auch die Halbinsel Pelješac betroffen. Dort konnten die Einsatzkräfte das Feuer aber auch vollständig löschen. Und auch die Brände auf der Ferieninsel Dugi Otok sowie im Grenzgebiet bei Ivanica nahe Dubrovnik sind mittlerweile gelöscht.

Seit Jahresbeginn haben Waldbrände in Kroatien laut Behördenangaben fast 10.000 Hektar zerstört, schon jetzt deutlich mehr als im vergangenen Jahr.

Aktuelle Verkehrsinfos aus Kroatien findet man beim ADAC Partnerclub HAK.

ADAC Auslandsnotruf

ADAC Mitglieder, die in ihrem Urlaub in Not geraten und Hilfe benötigen, können sich an den ADAC Auslandsnotruf (Tel. +49 89 22 22 22 ) wenden. Weitere Kontaktmöglichkeiten zum ADAC finden Sie hier.

Naturkatastrophen: Diese Rechte haben Reisende

Pauschalurlauberinnen und -urlauber können kostenlos stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen.

Waldbrände können solche außergewöhnlichen Umstände sein, allerdings muss die gebuchte Reise auch konkret oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von diesen Bränden bzw. den Folgen wie Rauch in der Luft betroffen sein. Urlauber können sich hierauf nur berufen, wenn die Reise zeitnah bevorsteht und es in eine Region gehen soll, in der die Waldbrände unmittelbar stattfinden.

Anders sieht es aus, wenn die Reise nicht in Kürze beginnt. Schließlich kann man nicht immer vorhersagen, wann Brände gelöscht sein könnten. Somit lässt sich auch nicht Wochen oder Monate vor Reisebeginn abschätzen, ob diese erheblich beeinträchtigt wird. Ein kostenloses Storno wäre dann also nicht möglich. Brennt es irgendwo anders im Land, ist dies ebenfalls kein Grund, kostenfrei zurückzutreten. Es empfiehlt sich bei nicht unmittelbar bevorstehenden Reisen, die Entwicklung der Lage im Einzelfall vor Ort weiter zu beobachten.

Hitze oder Angst vor Waldbränden kein Stornogrund

Extreme Hitze allein genügt übrigens nicht, um eine Reise kostenlos zu stornieren. Wird die Reise aus bloßer Angst oder wegen Bedenken abgesagt, muss damit gerechnet werden, dass der Veranstalter Stornokosten verlangt.

Feuer treten während des Urlaubs auf – was tun?

Treten im Pauschalurlaub die Probleme erst während der Reise auf, kann man den Vertrag unter gewissen Voraussetzungen kündigen und die Heimreise antreten. Hierzu muss aber belegt werden, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Muss der Reiseveranstalter aufgrund der vorzeitigen Kündigung der Reisenden Leistungen nicht mehr erbringen, kann er hierfür auch keine Kosten verlangen. Außerdem muss er die Rückreise der Reisenden sicherstellen, wenn diese Teil des Reisevertrags ist. Mögliche Mehrkosten sind vom Reiseveranstalter zu tragen.

Ist die Rückreise wegen außergewöhnlicher Umstände nicht möglich und müssen Reisende länger bleiben, ist der Veranstalter verpflichtet, eine Unterkunft für einen Zeitraum von maximal drei Tagen zu bezahlen. Wer seine Reise fortführt, kann den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter mindern, wenn ein (nicht unerheblicher) Reisemangel vorliegt, etwa weil vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden.

Waldbrände: Das gilt für Individualreisende

Nach deutschem Recht müssen auch Individualreisende die bereits gebuchten Leistungen wie Flug und Unterkunft nicht zahlen, wenn diese nicht erbracht werden. Das kann der Fall sein, wenn die Urlaubsregion, in der sich das Hotel befindet, gesperrt ist. Ist die Unterkunft jedoch zugänglich, ohne dass Reisende sich in Gefahr begeben, sind diese auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Reisende bekommen auch dann ihr Geld zurück, wenn ein kostenfreies Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde.

Mit Material von dpa.