Kostenfalle Roaming: Wer mit dem Handy im Ausland telefoniert oder Dateien verschickt, kann hinterher von einer hohen Rechnung überrascht werden. Diese Tipps helfen, die Urlaubskasse nicht unnötig zu strapazieren. Roam like at home: Wo in Europa Roaming-Gebühren anfallen, wo nicht Sonderfall Großbritannien und Nordirland Was Handynutzer und -nutzerinnen in grenznahen Regionen beachten sollten "Roam like at home" beim EU-Roaming: Seit 2017 dürfen Mobilfunkunternehmen für die Handynutzung im EU-Ausland keine Roaming-Gebühren mehr erheben. In einigen europäischen Reiseländern kann Telefonieren aber weiterhin sehr teuer werden. Roaming bezeichnet die Nutzung eines Mobilfunkvertrags im Ausland. Dort steht das heimische Netzwerk nicht mehr zur Verfügung und das Handy verbindet sich mit einem Mobilfunknetz des entsprechenden Landes. Für die Nutzung des fremden Netzes muss der Anbieter Geld bezahlen, das in der Regel über sogenannte Roaming-Gebühren an die Kunden weitergegeben wird. In allen Staaten außerhalb Europas ist dies generell der Fall. Übrigens: Roaming gilt bei jeder deutschen SIM-Karte, egal ob Laufzeittarif oder Prepaid-Tarif. Roaming: Keine Gebühren im EU-Ausland Die EU-Roaming-Verordnung besagt, dass für die Handynutzung im EU-Ausland die national vereinbarten Tarife gelten müssen und keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden dürfen – das sogenannte Roam-like-at-home. Reisende können dadurch zu denselben Bedingungen und Kosten wie im Inland Nachrichten und Dateien verschicken, telefonieren oder im Internet surfen. Diese Regelung gilt in allen 27 EU-Staaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein sowie seit Januar 2026 auch in der Ukraine und Moldau, die über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) der EU angeglichen sind. Gut zu wissen: In den Kleinstaaten Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt, die komplett von EU-Gebiet umschlossen sind, findet die EU-Roaming-Verordnung keine Anwendung. Manche Provider behandeln diese Gebiete aber trotzdem wie EU-Länder. Wer dorthin reist, sollte daher vor der Reise die Vertragsbedingungen prüfen. Fair‑Use‑Regel: Qualitätsanforderungen im Ausland Seit 2026 müssen Anbieter – soweit technisch möglich – übrigens die gleiche Qualität (z. B. 5G) im Roaming bieten wie zuhause. Dies wurde von der EU und der Bundesnetzagentur festgelegt. Bundesnetzagentur: Fragen und Antworten zum EU-Roaming Telefonieren in Großbritannien und Nordirland Seit 2020 ist das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland nicht mehr Teil der EU. Aufgrund des Brexits müssen Reisende deshalb prinzipiell mit Roaming-Gebühren rechnen. Viele deutsche Mobilfunkbetreiber (z.B. Telekom, Vodafone, o2, 1&1) verzichten allerdings weiterhin auf entsprechende Zusatzgebühren: Laut Bundesnetzagentur wird Großbritannien mindestens bis Ende 2026 wie ein EU‑Land behandelt. Dennoch sollten sich Großbritannien-Urlauber und -Urlauberinnen bei ihrem Anbieter über die aktuellen Konditionen informieren. Dies gilt auch für Gibraltar, die autonomen Kanalinseln Jersey und Guernsey sowie die Isle of Man. Roaming-Gebühren in Schweiz und Türkei Für Reisende in den übrigen europäischen Staaten, die weder der EU noch dem EWR angehören, können Roaming-Gebühren bzw. Zusatzkosten anfallen. Dazu gehören auch Urlaubsländer wie die Schweiz und die Türkei. Montenegro, Albanien, Serbien: Könnte teuer werden Ebenfalls teuer kann es in den meisten Ländern des westlichen Balkans wie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro, Nordmazedonien und Kosovo werden. Dies ist auch für Reisende relevant, die z.B. mit dem eigenen Fahrzeug nach Griechenland fahren. Spart Geld: Mobile Daten aus, Flugmodus an Wer in diese Länder reist und das Handy nutzen will, sollte daher unbedingt bereits vorher die entsprechenden Vertragsbedingungen überprüfen. Vor Ort empfiehlt es sich – wenn immer möglich – kostenfreie WLAN-Angebote zu nutzen. Wer sich in einem Nicht-EU-Land oder in einer grenznahen Region aufhält und auf Nummer sicher gehen möchte, sollte zusätzlich auch das Angebot der "Mobilen Daten" abwählen. So lässt sich unterwegs ein versehentlicher und später kostspieliger Ausflug ins Internet vermeiden. Den Flugmodus zu aktivieren, kann ebenfalls vor bösen Überraschungen schützen. Kosten im Ausland: Das sagen die ADAC Juristen und Juristinnen Erhält man eine sehr hohe Rechnung und ist damit nicht einverstanden, hat man nach Einschätzung der ADAC Juristen und Juristinnen leider schlechte Karten. Um juristisch dagegen vorzugehen, müsste man sich mit dem Mobilnetzbetreiber nach dem jeweiligen Landesrecht auseinandersetzen.