Bußgeldverfahren in Italien: Das gilt bei Strafzetteln und Bußgeldern

Zu schnell gefahren, eine rote Ampel übersehen oder in eine verkehrsbeschränkte Zone gefahren. Was Sie bei einem italienischen Bußgeldbescheid beachten sollten, erläutern die ADAC Juristen.
Bußgelder aus Italien auch in Deutschland vollstreckbar
Bei Bezahlung innerhalb von fünf Tagen 30 Prozent Rabatt
Bescheid muss innerhalb von 360 Tagen zugestellt werden
Geblitzt in Italien: Welche Strafe droht?
Missachten Sie in Italien Verkehrsregeln, müssen Sie oft mit deutlich höheren Bußgeldern als in Deutschland rechnen. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche typischen Verstöße wie teuer werden können.
| Verstoß | Bußgeld/Strafe |
|---|---|
Parkverstoß | ab 45 Euro |
20 km/h zu schnell | ab 175 Euro |
Über 50 km/h zu schnell | ab 545 Euro |
Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes | ab 85 Euro |
Handy am Steuer | ab 250 Euro |
Rotlichtverstoß | ab 170 Euro* |
Alkohol am Steuer | ab 545 Euro |
Bußgeldrechner für Bußgelder im Ausland
Fahrer oder Halter – wer haftet in Italien für Verkehrsverstöße?
Nach italienischem Recht haften Halter und Fahrer gemeinsam. Wenn also der Fahrer oder die Fahrerin nicht bekannt ist, muss der Halter bzw. die Halterin (bei Mietfahrzeugen: der Mieter) die Geldbuße bezahlen.
Bei Feststellung eines Verstoßes an Ort und Stelle fordert die Polizei die Geldbuße direkt beim Fahrer oder der Fahrerin ein. Wird diese nicht vor Ort bezahlt, müssen ausländische Fahrer üblicherweise einen Geldbetrag als Sicherheitsleistung hinterlegen. Das Fahrzeug kann beschlagnahmt werden, bis die Kaution bezahlt ist.
Bei Verstößen, die durch automatische Verkehrsüberwachung festgestellt werden, bekommt dagegen der Halter bzw. die Halterin den Bußgeldbescheid per Post nach Hause geschickt und muss die Geldbuße bezahlen.
Nach Medienberichten könnten viele italienische Bußgeldbescheide aufgrund Tempoverstößen anfechtbar sein. Hintergrund ist, dass italienische Blitzer jetzt ein Zulassungsverfahren durchlaufen müssen. Bei vielen Geräten fehlt jedoch die Zulassung.
Um festzustellen, ob ein Bescheid angreifbar ist, ist Akteinsicht nötig, idealerweise durch einen italienischen Anwalt. Doch Vorsicht - auch bei Erfolg werden Anwaltskosten oft nicht erstattet! Außerdem bedeutet die neue Gesetzeslage nicht, dass jeder Bescheid falsch ist.
Empfehlung der ADAC Juristen: Legen Sie Einspruch nur mit einer Rechtsschutzversicherung und mit Hilfe eines italienischen Rechtsanwalts ein, um das Kostenrisiko zu reduzieren.
Bekomme ich Punkte für Verkehrsverstöße in Italien?
Ja. Auch in Italien gibt es – ähnlich wie in Deutschland – ein Punktesystem für Verkehrsverstöße. Das Punktesystem gilt nur in Italien, aber auch für Fahrer mit Wohnsitz im Ausland. Anders als in Deutschland werden in Italien jedoch keine Punkte auf dem Punktekonto eingetragen, sondern je nach Verstoß werden ein bis zehn Punkte von Ihrem italienischen Punktekonto abgezogen. Sie starten mit 20 Punkten.
Überschreiten Sie zum Beispiel als deutscher Autofahrer in Italien die Geschwindigkeit um mehr als 10 km/h bis maximal 40 km/h, dann ziehen die Behörden 3 Punkte von Ihren 20 Punkten ab, so dass Sie nur noch 17 Punkte hinterlegt haben. Sind alle Punkte aufgebraucht, droht ein Fahrverbot – allerdings nur für Italien.
Die gute Nachricht: Für Verkehrsverstöße in Italien gibt es keine Punkte in Flensburg.
Bei Verstößen, die nach dem italienischen System Punkte zur Folge haben, ist der Fahrzeughalter verpflichtet, die Personalien und Führerscheindaten des Fahrers bzw. der Fahrerin schriftlich mitzuteilen. Hierzu wird er im Bußgeldbescheid aufgefordert. Tut er dies nicht, muss er mit einer weiteren Buße von ca. 300 Euro wegen Nichtbenennung des Fahrers rechnen.
Muss ich die Strafe vor Ort zahlen?
Wird das Vergehen an Ort und Stelle bemerkt, muss der Fahrer die Buße direkt bezahlen oder den Betrag als Sicherheitsleistung hinterlegen. Zahlt er nicht, kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Bei Verstößen, die im Rahmen einer automatischen Verkehrsüberwachung festgestellt werden, wird der Bescheide an die Adresse des Halters gesendet.
In welcher Sprache ist der Bescheid aus Italien?
Normalerweise ist der Bußgeldbescheid auf Deutsch. Ist das Schreiben hingegen in italienischer Sprache verfasst, wird das Bußgeld, wenn es nicht bezahlt wird, in Deutschland nicht vollstreckt. Grund: Wer die italienische Sprache nicht versteht, weiß nicht, was ihm vorgeworfen wird und wie er sich gegebenenfalls wehren kann. In Italien selbst bleibt die Strafe aber vollstreckbar.
Gibt es eine Zustellungsfrist für italienische Bußgelder?
Bußgeldbescheide an Personen mit Auslandswohnsitz müssen binnen 360 Tagen ab Datum des Verkehrsverstoßes zugestellt werden. Entscheidend ist nicht das Datum des Einwurfs im Briefkasten des Empfängers, sondern der Poststempel. Die Frist ist gewahrt, wenn die Bußgeldbehörde den Bescheid rechtzeitig absendet.
Ein Einspruch gegen einen italienischen Bußgeldbescheid hat dann Aussicht auf Erfolg, wenn der Bescheid von der italienischen Behörde erst nach Ablauf der 360-Tagefrist an die Post übergeben wurde.
Wie kann ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid aus Italien einlegen?
Gegen einen italienischen Protokollbescheid können Sie innerhalb einer Frist von 60 Tagen Einspruch beim Präfekten oder beim Friedensrichter (Giudice di Pace) einlegen. Wohin der Einspruch geschickt werden muss, steht im jeweiligen Bußgeldbescheid.
Der Einspruch muss in italienischer Sprache eingelegt werden (in Südtirol auch auf Deutsch). Wer den Einspruch selbst und ohne Hilfe eines Anwalts oder einer Anwältin einlegen möchte, aber kein Italienisch kann, findet im Internet viele Übersetzungsprogramme.
Gelegentlich verschicken die italienischen Behörden (oftmals auch über italienische oder deutsche Inkassobüros) auch Zahlungsaufforderungen vor dem Erlass des eigentlichen Bußgeldbescheides (auch: "Feststellungsprotokoll"). Gegen diese Aufforderung kann noch kein Einspruch eingelegt werden!
Lesen Sie, wie die ADAC Juristen gegen das Privatinkasso von italienischen Bußgeldern vorgehen.
Was passiert, wenn ich das Bußgeld aus Italien nicht bezahle?
Zahlen Sie das Bußgeld nicht innerhalb der in dem Bescheid genannten Frist von 60 Tagen, verdoppelt sich der Betrag.
Rabatt für Schnellzahlen
Bei den meisten Verkehrsverstößen gibt es in Italien für "Schnellzahler", die den geforderten Betrag innerhalb von fünf Tagen nach der Zustellung des Bescheides bezahlen, einen Rabatt in Höhe von 30 Prozent auf das Bußgeld.
Vollstreckung in Deutschland
Nicht bezahlte Bußgelder können nicht nur in Italien, sondern auch in Deutschland vollstreckt werden. Informieren Sie sich zur Vollstreckung von Bußgeldern aus dem Ausland.
Gut zu wissen: Nur Behörden dürfen polizeiliche Geldbußen und -strafen zwangsweise eintreiben, zuständig in Deutschland ist hierfür ausschließlich das Bundesamt für Justiz.
Die Frist für die Vollstreckung italienischer Bußgelder beträgt fünf Jahre.
Anders sieht es allerdings aus, wenn es sich nicht um eine Bußgeldforderung, sondern um eine privatrechtliche Forderung (z.B. eine Mautnachforderung) handelt, hier kann auch ein Inkassounternehmen eine Zahlung erzwingen.
Bußgeld wegen Befahrens einer "ZTL" in einer italienischen Innenstadt

In vielen italienischen Städten und Gemeinden sind, vor allem in den historischen Stadtzentren, verkehrsbeschränkte Zonen (ZTL/Zona a traffico limitato) eingerichtet. Die Zonen dürfen nur mit Sondergenehmigung befahren werden und die Beschilderung ist oft unübersichtlich. Bei Einfahrt in eine ZTL ohne Genehmigung müssen Sie mit einer hohen Geldbuße rechnen.
Lesen Sie hier, was es bei ZTLs im Detail zu beachten gilt.