Ausländischer Führerschein in Deutschland: Gültigkeit, Wohnsitz und 185-Tage-Regel

• Lesezeit: 4 Min.

Von Kristina Benecke

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Ein junger Mann fährt Auto
Bei Fahrten mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland können besondere Regeln gelten© stock.adobe.com/Mego-studio

Die meisten Fragen zu ausländischen Führerscheinen betreffen die Gültigkeit in Deutschland, die Voraussetzungen für das Fahren sowie die Umschreibung nach einer Wohnsitznahme. Welche Regeln gelten, hängt vor allem vom Ausstellungsstaat des Führerscheins und Ihrem Wohnsitzstatus ab.

  • Ausländische Führerscheine werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt

  • Für EU-/EWR- und Nicht-EU-Führerscheine gelten unterschiedliche Regeln

  • Wohnsitz in Deutschland: Achtung, ab dann gelten besondere Fristen

Kann man ohne Wohnsitz in Deutschland fahren?

Ja. Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, dürfen Sie mit einem gültigen ausländischen Führerschein Fahrzeuge der jeweiligen Klassen fahren. Dabei gilt:

  • Auflagen und Beschränkungen der Fahrerlaubnis gelten auch in Deutschland.

  • Bei Führerscheinen aus vielen Nicht-EU-Staaten (sogenannte Drittstaaten) müssen Sie zusätzlich eine Übersetzung oder einen Internationalen Führerschein mitführen.

  • Bei Führerscheinen aus EU- und EWR-Staaten benötigen Sie keine Übersetzung und keinen internationalen Führerschein.

  • Für Minderjährige gelten besondere Regelungen.

Brauche ich eine Übersetzung meines Führerscheins?

Internationaler Führerschein

Wer nur vorübergehend, etwa als Tourist, in Deutschland ist, darf mit seinem Internationalen Führerschein Fahrzeuge der jeweiligen Klasse(n) fahren. Eine zusätzliche Übersetzung des Führerscheindokumentes ist dann nicht erforderlich. Wichtig: Der Internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit einem gültigen nationalen Führerschein gültig. Sie müssen bei Fahrten daher immer beide Dokumente mitführen.

Nationale Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten

Wer nur einen ausländischen nationalen Führerschein hat, der nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR: Island, Liechtenstein, Norwegen) ausgestellt wurde, muss in der Regel bei Fahrten zusätzlich eine Übersetzung dabei haben.

Eine Übersetzung und Klassifizierung können Sie beim ADAC Regionalclub kostenpflichtig erwerben. Die Übersetzung müssen Sie bei allen Fahrten dabei haben. 

Für diese Länder ist keine Übersetzung erforderlich

In Deutschland brauchen Führerscheininhaber der folgenden Länder keine Übersetzung: Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz und Senegal

Führerscheine in englischer Sprache

Bei Führerscheinen in englischer Sprache wird häufig auf eine Übersetzung verzichtet. Hierzu gibt es aber keine bundeseinheitliche Handhabung. Fragen Sie deshalb bei der zuständigen Führerscheinbehörde nach, ob Sie eine Übersetzung brauchen.

Dürfen Minderjährige mit ausländischem Führerschein fahren?

Nicht immer. Minderjährige, die nur vorübergehend, zum Beispiel als Touristen, in Deutschland unterwegs sind, und keine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis besitzen, dürfen in Deutschland kein Auto fahren. Es gilt hier das in Deutschland für die jeweilige Klasse vorgeschriebene Mindestalter.

Wie lange ist ein ausländischer Führerschein in Deutschland gültig?

Solange kein Wohnsitz in Deutschland besteht

Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat und sich nur vorübergehend hier aufhält, darf mit einem gültigen ausländischen Führerschein fahren. Typische Beispiele sind:

  • Touristen

  • Geschäftsreisende

  • vorübergehend entsandte Arbeitnehmer

Nach Begründung eines Wohnsitzes

Sobald Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland begründen, wird Ihr Führerschein aus einem Nicht-EU-/EWR-Staat nur noch sechs Monate anerkannt. Um weiter Kraftfahrzeuge führen zu dürfen, müssen Sie Ihren Führerschein rechtzeitig bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnsitzes umtauschen.

Ohne Umtausch dürfen Sie nach Ablauf der sechs Monate mit Ihrem Führerschein nicht mehr fahren. Sie können eine Verlängerung dieser Frist auf 12 Monate bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen, wenn feststeht, dass Sie ohnehin nicht länger als ein Jahr in Deutschland bleiben werden. Diese Option ist insbesondere für Schüler, Au-Pairs oder Studierende bei einjährigem Aufenthalt in Deutschland interessant.

Führerscheine aus der EU oder EWR-Fahrerlaubnisse müssen Sie auch nach Wohnsitzbegründung nicht umschreiben lassen.

Was bedeutet die 185-Tage-Regel?

Die 185-Tage-Regel entscheidet darüber, ob eine Person ihren Wohnsitz in Deutschland hat. Der Wohnsitz ist in der Regel dort, wo eine Person:

  • mindestens 185 Tage im Jahr wohnt und

  • wegen persönlicher oder beruflicher Bindungen eine enge Beziehung hat.

Entscheidend ist also der sogenannte Lebensmittelpunkt. Irrelevant ist insoweit ein ausländerrechtlicher Status. So können auch Flüchtlinge einen Wohnsitz in Deutschland begründen, selbst wenn deren Familien noch im Heimatland sind. 

Unterbrechen kurze Reisen die 185-Tages-Frist?

Nein. Kurze Unterbrechung des Aufenthaltes (zum Beispiel bei einer kurzen Heimreise oder Urlaub) führen in der Regel nicht dazu, dass die Frist neu beginnt. Maßgeblich bleibt, ob sich der Lebensmittelpunkt weiterhin in Deutschland befindet.

Können Ausländer in Deutschland einen Führerschein machen?

Ja. Auch ausländische Staatsangehörige können in Deutschland einen Führerschein erwerben. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland. Dieser wird regelmäßig angenommen, wenn die betroffene Person mindestens 185 Tage im Jahr in Deutschland lebt und hier ihren Lebensmittelpunkt hat.

Was gilt für Studierende?

Der Besuch einer Universität führt nicht zwangsläufig zur Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes nach Deutschland. Ob und wann eine Umschreibung des ausländischen Führerscheins erforderlich ist, hängt vom Einzelfall, insbesondere vom Staat, der den Führerschein ausgestellt hat, ab.

Welche Behörde ist für die Führerscheinfragen zuständig?

Für Fragen zur Anerkennung, Umschreibung oder Verlängerung der Gültigkeit eines ausländischen Führerscheins, ist die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort zuständig. Dort erhalten Sie auch Auskunft dazu,

  • ob eine Übersetzung erforderlich ist,

  • ob Ihr Führerschein umgeschrieben werden muss,

  • welche Fristen gelten und

  • welche Unterlagen im Fall der Umschreibung vorzulegen sind.